Gesetzliche Regelung von E-Signaturen in der Schweiz
Mehrere Schweizer Gesetze regeln die Verwendung von E-Signaturen und die Anforderungen an einen Dienstleister, um eine E-Signatur auszustellen.
Das Bundesgesetz über die elektronische Signatur und die Verordnung über die elektronische Signatur regeln die Anforderungen an Dienstleister, die für die Ausstellung und Zertifizierung von Signaturen erfüllt werden müssen, und legen die Bedingungen fest, unter denen eine E-Signatur als einer handschriftlichen Signatur gleichwertig angesehen werden kann.
Das Schweizerische Obligationenrecht (OR) regelt auch elektronische Signaturen. Es befasst sich hauptsächlich mit der Verwendung von E-Signaturen in Rechtsdokumenten, wie z. B. Verträgen.
Das Schweizer Recht kennt vier Arten von E-Signaturen:
- Einfache elektronische Signatur, bei der Daten logisch mit anderen Daten verknüpft sind
- Fortgeschrittene elektronische Signatur, die die Unterschrift mit dem Unterzeichner verknüpft
- Regulierte elektronische Signatur, die sicherer als AES ist, da die Verbindung zum Unterzeichner über ein sicheres Erstellungsgerät hergestellt wird
- Qualifizierte elektronische Signatur, die durch ein qualifiziertes Zertifikat abgesichert werden muss
Lassen Sie sich bei der Verwendung von E-Signaturen von einem Rechtsexperten beraten.
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