Rechtmäßigkeit der E-Signatur in Neuseeland
Elektronische Unterschriften werden in Neuseeland allgemein akzeptiert, u. a. für viele Arten von Geschäftsverträgen, für Verträge, die Immobilien betreffen, und für Verträge zwischen Privatpersonen.
Zu den Voraussetzungen für die Gültigkeit einer digitalen Unterschrift gehören unter anderem die folgenden:
- Die Mittel zur Erstellung der digitalen Unterschrift müssen mit dem Unterzeichner und keiner anderen Person verbunden sein.
- Die Mittel zur Erstellung der digitalen Unterschrift müssen sich unter der Kontrolle des Unterzeichners und keiner anderen Person befunden haben.
- Jede Änderung der digitalen Unterschrift, die nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung vorgenommen wird, ist nachweisbar.
- Wenn der Zweck der gesetzlichen Anforderung an eine Signatur darin besteht, die Integrität der Informationen, auf die sie sich bezieht, zu gewährleisten, muss jede Änderung dieser Informationen nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung erkennbar sein.
Hinweis: In einigen Fällen kann eine traditionelle „nasse“ Unterschrift erforderlich sein.
Resourcen:
- Der Contract and Commercial Law Act 2017(CCLA).