Rechtmäßigkeit von E-Signaturen in Mexiko
In Mexiko gibt es kein spezielles Rahmengesetz, das die Rechtmäßigkeit elektronischer Signaturen regelt. Allerdings enthalten verschiedene mexikanische Gesetze Bestimmungen, die für elektronische Signaturen relevant sind, wie z. B.
- Handelsgesetzbuch (Código de Comercio)
- Bundesgesetzbuch (Código Civil Federal)
- Bundesgesetz über zivilrechtliche Verfahren (Código Federal de Procedimientos Civiles)
Diese Gesetze enthalten Abschnitte, die festlegen, wie Organisationen und Einzelpersonen mit digitaler Dokumentation und E-Signaturen umzugehen haben. So bestimmt beispielsweise § 89 des Handelsgesetzbuches, dass Informationen in Form von Daten, die den dargestellten Bestimmungen entsprechen, die Rechtsgültigkeit nicht abgesprochen werden kann. Nach § 210 der Zivilprozessordnung können elektronisch erzeugte oder übermittelte Informationen unter bestimmten Voraussetzungen als Beweismittel zugelassen werden.
Das Bundesgesetzbuch enthält Bestimmungen über Verträge und Vereinbarungen sowie über die Methoden ihrer Erstellung und Kommunikation.
Artikel 89 des Handelsgesetzbuchs enthält auch Definitionen für elektronische Signaturen (Firma Electrónica), fortgeschrittene oder zuverlässige elektronische Signaturen (Firma Electrónica Avanzada o Fiable) und Zertifizierungsdiensteanbieter (Prestadores de Servicios de Certificación).
Um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Gesetze und Anforderungen für elektronische Signaturen einhalten, sollten Sie sich an einen Rechtsexperten wenden.
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