Gesetzliche Regelung von E-Signaturen in der Europäischen Union
Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 der Europäischen Union, auch eIDAS genannt, regelt die elektronische Identifizierung und Trust Services innerhalb der EU. eIDAS trat 2016 vollständig in Kraft und ersetzte die Richtlinie 1999/93/EG, die zuvor elektronische Signaturen abdeckte.
Die einzelnen EU-Mitgliedstaaten haben die Umsetzung der eIDAS-Verordnung in ihren eigenen Gesetzen und Zivilgesetzbüchern geregelt. Während der eIDAS-Rahmen in der gesamten EU verwendet wird, können die spezifischen Anforderungen und Regeln für E-Signaturen je nach EU-Mitgliedstaat, in dem Sie sich befinden, variieren.
eIDAS kennt drei Arten von Signaturen, für die jeweils unterschiedliche Anforderungen gelten:
- Simple Electronic Signature (SES) umfasst maschinengeschriebene Unterschriften, einschließlich E-Mail-Signaturen.
- Advanced Electronic Signature (AdES) ist speziell mit dem Unterzeichner und seinen Daten verknüpft.
- Für dieQualified Electronic Signature (QES) sind Zertifikate erforderlich, die von zugelassenen Geräten zur Signaturerstellung ausgestellt werden.
Qualifizierte E-Signaturen unterliegen den strengsten Anforderungen und können, je nach den Umständen und dem Land, als gültige Alternative zur handschriftlichen Unterschrift akzeptiert werden.
Konsultieren Sie einen Rechtsanwalt, um sicherzustellen, dass Sie alle relevanten Gesetze und Verfahren im Zusammenhang mit E-Signaturen befolgen.
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