Leitfaden zur Rechtmäßigkeit von E-Signaturen

Sehen Sie sich die länderspezifischen Fakten zu Gesetzen und Vorschriften für digitale Unterschriften an.

Rechtmäßigkeit von E-Signaturen in den Vereinigten Staaten

Digitale Unterschriften sind in den Vereinigten Staaten gemäß dem Bundesgesetz über elektronische Unterschriften im globalen und nationalen Handel („ESIGN“) gültig. Die bundesstaatlichen Versionen des Uniform Electronic Transactions Act („UETA“) regeln E-Signaturen in den verschiedenen Bundesstaaten. Auch die U.S.-Territorien haben ihre eigenen Gesetze zur E-Signatur. Das Gleiche gilt für Puerto Rico. Es können auch lokale Gesetze gelten.

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Rechtmäßigkeit von E-Signaturen in Kanada

Mehrere kanadische Provinzen erlauben digitale Unterschriften, darunter British Columbia, Alberta, Ontario und Quebec (Stand: letzte Aktualisierung dieser Seite). Auf Bundesebene regelt der Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA) E-Signaturen, und auf Provinzebene und in einigen Fällen auch auf lokaler Ebene gibt es spezielle Gesetze für E-Signaturen.

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Rechtmäßigkeit von E-Signaturen in Australien

Elektronische Unterschriften sind auch in Australien gültig, und zwar sowohl auf Bundesebene gemäß dem Electronic Transactions Act von 1999 (Cth) („ETA“) und den dazugehörigen Unterverordnungen als auch gemäß den Electronic Transactions Regulations 2000 (Cth) („ETR“). Die australischen Bundesstaaten und Territorien haben ebenfalls ihre eigenen Gesetze zur E-Signatur, und es gibt auch einige lokale Gesetze.

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Rechtmäßigkeit von E-Signaturen im Vereinigten Königreich

Im Rahmen von eIDAS gibt es verschiedene Arten von E-Signaturen, darunter „Standard“ elektronische Signaturen, „fortgeschrittene“ elektronische Signaturen und „qualifizierte“ elektronische Signaturen. Jede dieser Arten von digitalen Signaturen hat ihre eigenen Anforderungen. eIDAS betrifft Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen und deckt viele verschiedene Arten von Transaktionen ab. Die gute Nachricht ist, dass E-Signaturen für viele Arten von Dokumenten in Großbritannien gültig sind, vorausgesetzt, die Gesetze werden befolgt. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt beraten.

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Rechtmäßigkeit der E-Signatur in Neuseeland

Elektronische Unterschriften werden in Neuseeland allgemein akzeptiert, u. a. für viele Arten von Geschäftsverträgen, für Verträge, die Immobilien betreffen, und für Verträge zwischen Privatpersonen.

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Rechtmäßigkeit von E-Signaturen in Deutschland

Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union. E-Signaturen in Deutschland fallen daher unter die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, bekannt als eIDAS, die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt. eIDAS wurde 2014 eingeführt und trat 2016 vollständig in Kraft.

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Gesetzliche Regelung von E-Signaturen in Frankreich

Frankreich ist Mitglied der Europäischen Union, und als solches unterliegen E-Signaturen in Frankreich der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 aus dem Jahr 2014, bekannt als eIDAS, die das digitale Identitätsmanagement, die Authentifizierung und die Vertrauensdienste in der gesamten Europäischen Union regelt.

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Gesetzliche Regelung von E-Signaturen in Italien

In Italien ist eine handschriftliche Unterschrift nicht unbedingt erforderlich, um einen unterzeichneten Vertrag rechtsgültig zu machen. Italien hat E-Signaturen im Jahr 2005 mit der Verabschiedung von PbEG L 13, auch Digital Administration Code (DAC) oder Gesetzesdekret Nr Im Juli 2016 ersetzte Italien die EU-Richtlinie durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die als eIDAS-Verordnung bekannt ist.

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Gesetzliche Regelung von E-Signaturen in Spanien

Spanien ist Mitglied der Europäischen Union und wendet seit 2014 die eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) als Gesetz für elektronische Signaturen an. E-Signaturen werden jedoch seit 2003 anerkannt, nachdem das Gesetz über elektronische Signaturen in Kraft getreten war, das mit der EU-Richtlinie 1999/93/EG in Einklang steht.

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Gesetzliche Regelung von E-Signaturen in Belgien

Belgien ist Mitglied der Europäischen Union und hält sich an die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, auch eIDAS genannt, die 2014 eingeführt wurde und 2016 vollständig in Kraft trat.

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Gesetzliche Regelung von E-Signaturen in Österreich

Elektronische Signaturen sind in Österreich rechtsgültig. Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) folgt Österreich der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die den Umgang mit elektronisch signierten Dokumenten in den EU-Ländern regelt. Die eIDAS-Verordnung ersetzte im Juli 2016 die Richtlinie über E-Signaturen (1999/93/EG).

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Gesetzliche Regelung von E-Signaturen in der Schweiz

Mehrere Schweizer Gesetze regeln die Verwendung von E-Signaturen und die Anforderungen an einen Dienstleister, um eine E-Signatur auszustellen.

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Gesetzliche Regelung von E-Signaturen in Luxemburg

Luxemburg ist Mitglied der Europäischen Union. E-Signaturen in Luxemburg unterliegen daher der Verordnung (EU) Nr. 910/2014, auch eIDAS genannt, die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste abdeckt und 2016 vollständig in Kraft trat. eIDAS hat einen standardisierten Rechtsrahmen für E-Signaturen und andere damit verbundene Dienste in allen EU-Mitgliedstaaten entwickelt.

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Gesetzliche Regelung von E-Signaturen in Portugal

Als Mitglied der Europäischen Union hält sich Portugal an die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, auch eIDAS genannt, die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt. Dieses Gesetz wurde 2014 eingeführt und trat 2016 vollständig in Kraft. Es regelt die Verwendung elektronischer Signaturen.

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E-signature Legality in Denmark

Denmark is a member state of the European Union and follows EU law regarding e-signatures. Regulation (EU) No 910/2014, known as eIDAS, is the central law governing electronic identification and trust services in the EU. It went into full effect in 2016.

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E-signature Legality in Netherlands

The 2003 Electronic Signature Act (Wet elektronische handtekeningen) was the first law to recognize electronic signatures in the Netherlands. Today, as a member state of the European Union, the Netherlands follows EU law governing e-signatures. Regulation (EU) No 910/2014, also known as eIDAS, regulates electronic identification and trust services and came into full force in 2016.

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E-signature Legality in Norway

Norway follows the principle of freedom of contract and form, meaning that generally specific formats and forms aren’t required for contracts and signatures. Several laws are applicable to the use of electronic signatures, however.

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E-signature Legality in Finland

Als Mitgliedstaat der Europäischen Union hält sich Finnland an die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, bekannt als eIDAS, die 2016 in Kraft trat und die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt.

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Rechtmäßigkeit von E-Signaturen in Brasilien

In Brasilien ist keine handschriftliche Unterschrift erforderlich, um einen Vertrag rechtsgültig zu machen. Die vorläufige Maßnahme Nr. 2.200-2/01 wurde 2001 eingeführt, um diese Bestimmung durchzusetzen. Mit dem Gesetz wurde auch die Infraestrutura de Chaves Públicas Brasileira (ICP Brasil) geschaffen, um sicherzustellen, dass die E-Signaturen bestimmte Kriterien erfüllen.

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Rechtmäßigkeit von E-Signaturen in Mexiko

Das mexikanische Handelsgesetzbuch, das Bundesgesetzbuch und das Bundesgesetzbuch für Zivilverfahren erkennen E-Signaturen als rechtsgültig an, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

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Diese Seite wurde zuletzt am 30. Oktober 2024 geändert.

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