Rechtmäßigkeit von E-Signaturen in den Vereinigten Staaten
Digitale Unterschriften sind in den Vereinigten Staaten gemäß dem Bundesgesetz über elektronische Unterschriften im globalen und nationalen Handel („ESIGN“) gültig. Die bundesstaatlichen Versionen des Uniform Electronic Transactions Act („UETA“) regeln E-Signaturen in den verschiedenen Bundesstaaten. Auch die U.S.-Territorien haben ihre eigenen Gesetze zur E-Signatur. Das Gleiche gilt für Puerto Rico. Es können auch lokale Gesetze gelten.
Erfahren Sie mehr über die Rechtmäßigkeit von E-Signaturen in den Vereinigten StaatenE-Signatur-Legalität in der Europäischen Union
Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 der Europäischen Union, auch eIDAS genannt, regelt die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste innerhalb der EU. Die eIDAS trat 2016 vollständig in Kraft und ersetzte die Richtlinie 1999/93/EG, die zuvor elektronische Signaturen geregelt hatte.
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Mehrere kanadische Provinzen erlauben digitale Unterschriften, darunter British Columbia, Alberta, Ontario und Quebec (Stand: letzte Aktualisierung dieser Seite). Auf Bundesebene regelt der Personal Information Protection and Electronic Documents Act (PIPEDA) E-Signaturen, und auf Provinzebene und in einigen Fällen auch auf lokaler Ebene gibt es spezielle Gesetze für E-Signaturen.
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Elektronische Unterschriften sind auch in Australien gültig, und zwar sowohl auf Bundesebene gemäß dem Electronic Transactions Act von 1999 (Cth) („ETA“) und den dazugehörigen Unterverordnungen als auch gemäß den Electronic Transactions Regulations 2000 (Cth) („ETR“). Die australischen Bundesstaaten und Territorien haben ebenfalls ihre eigenen Gesetze zur E-Signatur, und es gibt auch einige lokale Gesetze.
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Im Rahmen von eIDAS gibt es verschiedene Arten von E-Signaturen, darunter „Standard“ elektronische Signaturen, „fortgeschrittene“ elektronische Signaturen und „qualifizierte“ elektronische Signaturen. Jede dieser Arten von digitalen Signaturen hat ihre eigenen Anforderungen. eIDAS betrifft Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen und deckt viele verschiedene Arten von Transaktionen ab. Die gute Nachricht ist, dass E-Signaturen für viele Arten von Dokumenten in Großbritannien gültig sind, vorausgesetzt, die Gesetze werden befolgt. Lassen Sie sich von Ihrem Anwalt beraten.
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Elektronische Unterschriften werden in Neuseeland allgemein akzeptiert, u. a. für viele Arten von Geschäftsverträgen, für Verträge, die Immobilien betreffen, und für Verträge zwischen Privatpersonen.
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Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union. E-Signaturen in Deutschland fallen daher unter die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, bekannt als eIDAS, die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt. eIDAS wurde 2014 eingeführt und trat 2016 vollständig in Kraft.
Erfahren Sie mehr über die rechtliche Gültigkeit von E-Signaturen in DeutschlandGesetzliche Regelung von E-Signaturen in Frankreich
Frankreich ist Mitglied der Europäischen Union, und als solches unterliegen E-Signaturen in Frankreich der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 aus dem Jahr 2014, bekannt als eIDAS, die das digitale Identitätsmanagement, die Authentifizierung und die Vertrauensdienste in der gesamten Europäischen Union regelt.
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In Italien ist eine handschriftliche Unterschrift nicht unbedingt erforderlich, um einen unterzeichneten Vertrag rechtsgültig zu machen. Italien hat E-Signaturen im Jahr 2005 mit der Verabschiedung von PbEG L 13, auch Digital Administration Code (DAC) oder Gesetzesdekret Nr Im Juli 2016 ersetzte Italien die EU-Richtlinie durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die als eIDAS-Verordnung bekannt ist.
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Spanien ist Mitglied der Europäischen Union und wendet seit 2014 die eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) als Gesetz für elektronische Signaturen an. E-Signaturen werden jedoch seit 2003 anerkannt, nachdem das Gesetz über elektronische Signaturen in Kraft getreten war, das mit der EU-Richtlinie 1999/93/EG in Einklang steht.
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Belgien ist Mitglied der Europäischen Union und hält sich an die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, auch eIDAS genannt, die 2014 eingeführt wurde und 2016 vollständig in Kraft trat.
Erfahren Sie mehr über E-Signaturen in BelgienGesetzliche Regelung von E-Signaturen in Österreich
Elektronische Signaturen sind in Österreich rechtsgültig. Als Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) folgt Österreich der eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014, die den Umgang mit elektronisch signierten Dokumenten in den EU-Ländern regelt. Die eIDAS-Verordnung ersetzte im Juli 2016 die Richtlinie über E-Signaturen (1999/93/EG).
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Mehrere Schweizer Gesetze regeln die Verwendung von E-Signaturen und die Anforderungen an einen Dienstleister, um eine E-Signatur auszustellen.
Erfahren Sie mehr über E-Signaturen in der SchweizGesetzliche Regelung von E-Signaturen in Luxemburg
Luxemburg ist Mitglied der Europäischen Union. E-Signaturen in Luxemburg unterliegen daher der Verordnung (EU) Nr. 910/2014, auch eIDAS genannt, die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste abdeckt und 2016 vollständig in Kraft trat. eIDAS hat einen standardisierten Rechtsrahmen für E-Signaturen und andere damit verbundene Dienste in allen EU-Mitgliedstaaten entwickelt.
Erfahren Sie mehr über E-Signaturen in LuxemburgGesetzliche Regelung von E-Signaturen in Portugal
Als Mitglied der Europäischen Union hält sich Portugal an die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, auch eIDAS genannt, die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt. Dieses Gesetz wurde 2014 eingeführt und trat 2016 vollständig in Kraft. Es regelt die Verwendung elektronischer Signaturen.
Erfahren Sie mehr über E-Signaturen in PortugalE-Signatur-Legalität in Dänemark
Dänemark ist ein Mitgliedstaat der Europäischen Union und folgt dem EU-Recht in Bezug auf elektronische Signaturen. Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, bekannt als eIDAS, ist das zentrale Gesetz für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste in der EU. Sie trat 2016 vollständig in Kraft.
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Das Elektronische-Signatur-Gesetz von 2003 (Wet elektronische handtekeningen) war das erste Gesetz, das elektronische Signaturen in den Niederlanden anerkannte. Heute folgen die Niederlande als Mitgliedstaat der Europäischen Union dem EU-Recht für elektronische Signaturen. Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, auch bekannt als eIDAS, regelt die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste und trat 2016 vollständig in Kraft.
Erfahren Sie mehr über die rechtliche Gültigkeit von E-Signaturen in den NiederlandenE-Signatur Rechtmäßigkeit in Norwegen
Norwegen folgt dem Prinzip der Vertrags- und Formfreiheit, was bedeutet, dass im Allgemeinen keine spezifischen Formate und Formulare für Verträge und Unterschriften erforderlich sind. Allerdings gelten mehrere Gesetze für die Verwendung elektronischer Signaturen.
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Als Mitgliedstaat der Europäischen Union hält sich Finnland an die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, bekannt als eIDAS, die 2016 in Kraft trat und die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste regelt.
Erfahren Sie mehr über die rechtliche Gültigkeit von E-Signaturen in FinnlandRechtmäßigkeit von E-Signaturen in Brasilien
In Brasilien ist keine handschriftliche Unterschrift erforderlich, um einen Vertrag rechtsgültig zu machen. Die vorläufige Maßnahme Nr. 2.200-2/01 wurde 2001 eingeführt, um diese Bestimmung durchzusetzen. Mit dem Gesetz wurde auch die Infraestrutura de Chaves Públicas Brasileira (ICP Brasil) geschaffen, um sicherzustellen, dass die E-Signaturen bestimmte Kriterien erfüllen.
Erfahren Sie mehr über die Rechtmäßigkeit von E-Signaturen in BrasilienRechtmäßigkeit von E-Signaturen in Mexiko
Das mexikanische Handelsgesetzbuch, das Bundesgesetzbuch und das Bundesgesetzbuch für Zivilverfahren erkennen E-Signaturen als rechtsgültig an, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Erfahren Sie mehr über die Rechtmäßigkeit von E-Signaturen in MexikoDiese Seite wurde zuletzt am 30. Oktober 2024 geändert.
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